img

Unsere Patienten

Gesunde, gerade Zähne sind den wenigsten Menschen in die Wiege gelegt. Auch, wenn die Zähne „eigentlich ganz in Ordnung“ zu sein scheinen, kann eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich sein. Denn: gerade Zähne sind wichtig – zum Kauen und Beißen, zum Lachen und Sprechen. Eine korrekte Kaufunktion spielt bei der Vorbeugung von Karies, Parodontose, vorzeitigem Zahnverlust und Kiefergelenkserkrankungen eine entscheidende Rolle. Und auch Kiefer, die nicht richtig zusammen arbeiten, können auf Dauer große Probleme, wie z.B. Spannungskopfschmerzen, verursachen. Eine falsche Kieferstellung verhindert manchmal sogar, daß sich die Lippen schließen – die Person atmet durch den Mund, wodurch Erkältungs- und Rachenkrankheiten entstehen können und die Lautbildung der Sprache beeinträchtigt sein kann. Damit ist die Kieferorthopädie und die kieferorthopädische Behandlung nicht nur eine Frage der Ästhetik sondern auch der Gesundheit.

Wann soll die Behandlung begonnen werden?

Wenn keine besonderen Komplikationen vorliegen, sollte eine Erstuntersuchung in der zweiten Phase des Wechselgebisses stattfinden, also dann, wenn die Milchbackenzähne und -eckzähne wechseln. Liegt eine offensichtliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vor, z. B. durch langes und intensives Nuckeln, ist eine erste Untersuchung auch schon zu einem früheren Zeitpunkt anzuraten. Diese Früherkennungsuntersuchung ist für Versicherte gesetzlicher Kassen kostenlos. Eine kieferorthopädische Behandlung ist aber in jedem Alter möglich und zu unseren Patienten zählen nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene. Eine Überweisung durch den Zahnarzt ist nicht erforderlich.

Kontaktieren Sie uns

Die Behandlung

Bei einem ersten Termin wird geprüft, ob eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ist und zu welchem Zeitpunkt sie begonnen werden sollte. Gemeinsam mit dem Patienten und gegebenenfalls den Patienteneltern, wird ein möglicher Therapieablauf und Therapieziele besprochen. Zumeist kön- nen dabei auch Fragen zu der Kostenerstattung durch die Krankenkasse oder die private Versicherung indikativ beantwortet werden.

Wird eine Behandlung als notwendig erachtet, wird eine Anfangsdiagnostik erstellt. Dazu wird ein Abdruck gemacht mit Hilfe dessen wir ein Gipsmodell des Kiefers und der Zähne anfertigen. Um ein vollständiges Bild davon zu erhalten, wie Zähne und Kiefer im Moment zueinander stehen, und zukünftige Entwicklungen abschätzen zu können, werden Röntgenbilder erstellt und Fotos von Gesicht und Zähnen gemacht. Hierbei setzen wir ein modernes, digitales Röntgengerät ein, welches die Strahlenbelastung minimiert und umfangreiche Analysemöglichkeiten bietet.

Auf Basis der Anfangsdiagnostik wird ein Behandlungsplan verfaßt, der Therapieablauf und –ziel darstellt.

Welche Art der Behandlung in Frage kommt, kann nur fallweise und unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Patienten entschieden werden.

Ob feste oder lose – wir besprechen ausführlich mit unseren Patienten und Patienteneltern, wie die jeweilige Spange wirkt, was sie verändern wird und wie der Patient täglich damit umgehen kann.

Die Behandlung mit herausnehmbaren Geräten – also mit einer „losen Spange“ – bietet sich bei einigen leichten Fällen und bei Funktionsproblemen an, z.B. bei Überbiß oder zur Kiefererweiterung. Sie können aber auch in Vorbereitung einer Behandlung mit fester Spange zum Einsatz kommen.

Die Behandlung mit herausnehmbaren Geräten erfordert ein hohes Maß an Disziplin und eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindern und Kieferorthopäden. Die Spange muß so oft wie möglich getragen werden: nachts immer, tagsüber immer wieder.

Bei umfangreichen Korrekturen kommen „feste Spangen“, sogenannte Multiband-Bracket-Apparaturen, zum Einsatz. Mit ihnen können Zähne mit ihren Wurzeln bewegt werden. So können auch ausgeprägte Fehlstellungen korrigiert werden.

Dazu werden Brackets auf die Zähne geklebt und teilweise Metallbänder an den hinteren Backenzähnen angebracht. Ein Drahtbogen verbindet die Brackets und Bänder und zieht oder dreht die Zähne sanft in die richtige Position.

Innovative Behandlungsmethoden in Verbindung mit High-Tech-Materialien ermöglichen uns heute, in kürzerer Zeit zum gewünschten Ziel zu kommen und auch kosmetische bzw. ästhetische Anforderungen zu berücksichtigen. Neben herkömmlichen Brackets können so Brackets aus Keramik, selbstligierende Brackets und Mini-Brackets zum Einsatz kommen. Moderne Bögen aus Nickel-Titanium führen zu einer schonenden und effizienten Kraftentwicklung und –übertragung.

Allerdings muß sich der Patient auch darüber im Klaren sein, daß eine feste Spange eine sehr konsequente und disziplinierte Zahnpflege erfordert. Speisereste können leicht zwischen Brackets und Drähten hängen bleiben und Zahnbelag kann sich dort vermehrt bilden.

Ästhetischer als die herkömmlichen Brackets sind die weiss-transparenten Keramik-Brackets. Dank der glatten Oberfläche ist der Tragekomfort etwas höher. Keramik-Brackets der neuen Generation zeigen eine noch höhere Transparenz und verfärben sich kaum.

Bei selbstligierenden Brackets wird der Bogen durch Clips gehalten. Das bedeutet, daß die Bögen ohne die auffälligen Gummis halten und etwas kleiner sein können. Das kommt der Ästhetik zu Gute. Durch reduzierte Reibung können die angelegten Kräfte zudem niedriger sein. Selbstligierende Brackets machen die Behandlung somit schonender und effizienter. Die Behandlungsdauer kann sich dadurch leicht verkürzen.

Mittlerweile gibt es auch selbstligierende Keramik-Brackets, die die Vorteile von Keramik- und selbstligierenden Brackets vereinen.

Wird eine nahezu unsichtbare Apparatur gewünscht, kann bei Erwachsenen mit geringer Fehlstellung auch mit Lingual-Brackets gearbeitet werden. Lingual-Brackets werden auf die Zahninnenseite geklebt und sind so gut verborgen. Haben die Brackets ein flaches Profil, schränken sie die Zunge zudem auch nur geringfügig ein.

Je nach Art der Zahn- oder Kieferfehlstellung können weitere funktionskieferorthopädische Geräte verwendet werden. Beispiele dafür sind Pendulum, Klasse II Apparaturen und Mini-Implantate.
Das Pendulum kann eingesetzt werden, um eine Molarendistalisation zu erreichen. Durch eine Klasse II Apparatur wird der Unterkiefer in einer therapeutischen Vorbißstellung gehalten. Zu den Klasse II Apparaturen zählen das Herbstscharnier, Forsus und Sabbagh Universal Spring (Abbildung: SUS von Dentaurum).

Wie so oft, so sind auch mit diesen Behandlungsmethoden Vor- und Nachteile verbunden, die im Einzelfall abgewogen werden müssen.

Ob eine Therapie mit herausnehmbarer oder fester Apparatur erfolgt, in jedem Fall ist eine regelmäßige Kontrolle in der Praxis nötig. Dabei wird der Fortschritt überprüft und die Spange an den Behandlungsverlauf angepaßt.

Zähne bewegen sich – auch nach ihrer Korrektur: Je umfangreicher die Zahnbewegungen waren, desto mehr neigen sie dazu, in ihre alte Position zurückzuwandern. An die aktive kieferorthopädische Therapie muß sich daher eine Phase der Stabilisierung – die so genannte Retention – anschließen. In dieser Phase soll sich das Gebiß so weit festigen, daß ein Rückfall in die alte Position aufgehalten wird.

Dazu finden herausnehmbare oder festsitzende Geräte (Retainer) Anwendung. Der Vorteil festsitzender Retainer: Sie sind nicht sichtbar auf der Zungenseite bzw. Gaumenseite angebracht, leicht zu pflegen, sie erfüllen ästhetische Ansprüche und sind für eine Retention über viele Jahre geeignet.

Der gesetzlich versicherte Patient hat, auf Grund der bestehenden Verträge, Anspruch auf eine „notwendige, ausreichende und wirtschaftliche“ kieferorthopädische Versorgung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung (§12 SGB V). Dies zumindest wenn die Fehlstellung Grad 3 einer 5-stufigen Skala erreicht und der Patient zu Beginn der Behandlung noch nicht 18 Jahre ist („KIG“).

Grundsätzlich versuchen wir daher, dem Patienten eine Behandlung anzubieten, die so weit wie möglich durch die Krankenkasse abgedeckt ist.

Dennoch sind heute Leistungen verfügbar, die oft eine effektivere, schonendere und schnellere Behandlung ermöglichen. Trotzdem dürfen deren Kosten von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden. Wir können diese Behandlungsmittel jedoch als Wahl/Wunschleistungen auch Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse anbieten. Gerne erklären wir dazu die verschiedenen Alternativen, die Vor- und Nachteile und die vom Patienten zu tragenden Kosten.